Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von vermessungstechnischen Leistungen
§ 1
Geltungsbereich
1) Für alle vermessungstechnischen Lieferungen und Leistungen der Firma
Keller & Steiner AG Fahrwangen,
Breiteweg 7, 5615 Fahrwangen (Schweiz)
(nachfolgend: Auftragnehmer)
an den in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kunden
(nachfolgend: Auftraggeber)
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung gültigen Fassung.
2) Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil und erlangen
auch nicht dadurch Gültigkeit, dass der Auftragnehmer ohne weiteren Vorbehalt seine Leistung vertragsgemäß erbringt.
3) „Auftraggeber“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher wie auch Unternehmer.
Wenn und soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten diese
gleichermaßen für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern und Unternehmern.
4) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2
Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten
1) Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung,
durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.
2) Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem schriftlichen Leistungsverzeichnis (Angebot) des Auftragnehmers. Soweit der
Auftragnehmer mit weiteren Leistungen beauftragt werden soll, bedarf es eines gesonderten Auftrages.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen etc. sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet, nur angenähert maßgebend. Angaben über Fristen und Termine für die Fertigstellung der Leistungen sind nur bei
Einhaltung der Schriftform maßgebend.
3) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer bei Behörden und dritten Personen die für die Erbringung der Leistungen
notwendigen Auskünfte einzuholen. Falls erforderlich, ist ihm hierzu vom Auftraggeber eine besondere schriftliche Vollmacht
zu erteilen.
4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen zu lassen.
5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der Vertragsleistungen zu fördern. Insbesondere soll er
anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforderliche Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren, welche die
Vertragsleistungen und deren Vergütung betreffen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrages
erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, insbesondere hat er den Auftragnehmer über die örtlichen
Gegebenheiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig zu informieren. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen als richtig zugrunde legen.
§ 3
Vergütung und Zahlung
1) Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
2) Für die Tätigkeiten des Auftragnehmers, über die mit dem Auftraggeber keine Vereinbarung getroffen ist, gilt die übliche
Vergütung als vereinbart.
3) Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen jeweils nach Vorlage einer prüfbaren Abschlagsrechnung für die jeweils
vertragsmäßig erbrachten Leistungen.
4) Spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang beim Auftraggeber ist die Vergütung zur Zahlung fällig.
5) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, kann der Auftragnehmer nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung eines
weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten.
6) Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse bis zur Erfüllung seiner Vergütungsforderung verweigern.
7) Eine Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4
Leistungszeit
Die Frist der Ablieferung der Arbeitsergebnisse richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Benötigt der Auftragnehmer für die Erbringung seiner Leistungen Auskünfte oder Unterlagen des Auftraggebers oder eines Dritten, beispielsweise einer Behörde oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so verlängert sich die Frist um einen entsprechenden Zeitraum nach Eingang der Unterlagen bzw. des Vorschusses. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung bei der Auftragsdurchführung, so verlängert sich die Frist zur Ablieferung der Arbeitsergebnisse um den entsprechenden Zeitraum. Im Übrigen gilt § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 5
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentumsrecht an den gelieferten Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei dem Auftragnehmer.
§ 6
Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den (werkvertraglichen) Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 7
Haftung
1) Eine Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
„Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bestellers schützen, die ihm der
Vertrag seinem Inhalt nach gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten
entsprechend für eine Haftung der Vertreter / Organe und Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Auftraggebers im Fall der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8
Kündigungen
1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag nur aus wichtigem Grunde kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere
in Betracht:
a) erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht,
b) unterlassene Mitwirkungspflicht Auftraggeber und
c) Zahlungsverzug.
2) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung bei der Auftragsdurchführung oder kommt er mit der Annahme einer
angebotenen Leistung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen,
dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Fristablauf ablehne. Nach erfolglosem Fristablauf darf der Auftragnehmer den Vertrag
fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene
Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der
Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Im Übrigen gilt § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die ganze
Vergütung der ihm übertragenen Leistungen, jedoch unter Abzug dessen, was er infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen
erspart. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 25 % der
Vergütung für die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
4) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm eine anteilige Vergütung für die bis dahin
erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
5) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer
die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund dieses Vertragsverhältnisses
erwachsen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 25 % der
Vergütung für die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
§ 9
Urheberrecht
1) Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
2) Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß
bestimmt sind. Eine darüber hinausgehende Verwertung ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn ihm ein entsprechendes
Nutzungsrecht übertragen ist.
§ 10
Datenschutz
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an den Auftragnehmer übermittelt oder von diesem im Auftrag des Auftraggeber selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.
Die Datenschutzbestimmungen sind zu finden auf https://www.baugespanne.ch/agb/ Datenschutz.
§ 11
Widerrufsrecht
Einem Verbraucher steht gemäß § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Hierfür gelten die Bestimmungen der nachstehenden Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen
Datenträger geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax
oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das Muster-Widerrufsformular auf
unserer Webseite https://www.baugespanne.ch/agb/agb-deutschland/widerrufsformular/ verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist zu richten an:
Keller & Steiner AG Fahrwangen
Breiteweg 7, 5615 Fahrwangen (Schweiz)
Telefax: + 41 56 6492071, E-Mail: info@baugespanne.ch
Ein Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle
Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers
zugeschnitten sind (z.B. Ausdrucke, Plots oder nach Kundenanforderung bereitgestellte Daten) und nicht für die Lieferung von Ton- oder
Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen
digitalen Inhalten mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerspruchsfrist mit der Vertragsausführung begonnen ist
oder wenn Sie selbst vor Ablauf der Widerspruchsfrist die Lieferung veranlassen (Download).
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen im Widerrufsfall alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung wählen) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem
die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten
oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses
Vertrages unterrichten, an uns (Keller & Steiner AG, Breiteweg 7, 5615 Fahrwangen (Schweiz), Telefax: + 41 56 6492071, E-Mail:
info@baugespanne.ch) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Fristablauf absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn er auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften
und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag
zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende Widerrufsbelehrung-
§ 12
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1) Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind,
oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten 78224 Singen (Htwl.).
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 13
Elektronische Kommunikation
Der Auftraggeber stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation – insbesondere die Zustellung der Rechnung - in elektronischer Form erfolgen kann.
§ 14
Schlussbestimmungen
1) Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und
ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbestimmungen
bedürfen der Schriftform.
2) Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind
verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen und
Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls
der Schriftform.
3) Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit,
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die
Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Wir sind immer bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus
haben wir uns entschieden, nicht an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Hierzu sind wir auch nicht verpflichtet.
Version 11.03.2020